Energieausweise
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - Pflicht bei Verkauf oder Vermietung, sowie bei Neubau
Wir erstellen Gebäudeenergieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Dazu klären wir in einem Vorgespräch, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis notwendig ist, und welche Daten dazu benötigt werden. In der Regel werden bei einem Vor-Ort-Termin alle notwendigen Daten erfasst und daraufhin der Energieausweis kurzfristig erstellt.

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung vor.
So müssen Eigentümer ihrem potentiellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorlegen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung durch den Eigentümer selbst oder beispielsweise durch ein beauftragtes Maklerbüro durchgeführt wird.
Auch Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Dies gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien sowie für kostenpflichtige Online-Portale. Wer diese Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten : als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis.
- Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Deshalb ist er vom Nutzerverhalten unabhängig aber aufwendiger in der Anfertigung.
- Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig.
Nicht für alle bestehenden Gebäuden ist der aufwendigere Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Wahlfreiheit besteht bei: -
- Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten
- Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten mit Bauantrag nach dem 01.11.1977
- Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, die auf WSVO 1977 saniert wurden
Auch von der Deutschen Energie-Agentur Dena wird grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen.