Baulicher Wärmeschutz

Wärmeschutz der Gebäudehülle - Energieeinsparung und Vermeidung von Schimmelpilzbefall

 

Die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle werden einerseits durch die EnEV geregelt, andererseits sind der Mindestwärmeschutz und der Feuchteschutz gem. DIN zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung einzuhalten. Als Nachweisberechtigter für Wärmeschutz erstellen wir öffentlich-rechliche Nachweise zum Wärmeschutz, zum sommerlichen Wärmeschutz, zum Einsatz erneuerbarer Energien  - EEWärmeG.

Darüber hinaus beraten wir zum Thema Gebäudedämmung über Dämmmaßnahmen, Konstruktion, Material etc.

Für das Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben ist u.a.ein Wärmeschutznachweis (EnEV-Nachweis) notwendig.

Wir erstellen solche öffentlich-rechtlichen Nachweise.